FORUM EINE WELT

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FORUM EINE WELT e.V.


Satzung  

§ ı

Der Name des Vereins lautet „Forum Eine Welt“.

Er hat seinen Sitz in 54568 Gerolstein und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Zusatz "e.V.".

Zweck des Vereins ist, den Dialog zwischen Menschen verschiedener Kulturen in unserer Region zu fördern und für ein solidarisches, gewaltfreies und respektvolles Miteinander einzutreten.

§ 2

Der Verein verfolgt demnach ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand

§ 4

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem/der Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§ 5

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

Neben dem vertretungsberechtigten Vorstand des § 26 BGB besteht der erweiterte Vorstand aus sechs weiteren Mitgliedern.

§ 6a

Der Vorstand bestellt einen Beirat, bestehend aus a) den Vertretern der Projektgruppen innerhalb des Vereins, b) den Vertretern der dem Verein angehörenden korporativen Mitglieder (Vereine, Verbände, Parteien, Kirchengemeinden, Träger von Einrichtungen der Jugendarbeit usw.) sowie  Vertretern staatlicher und kommunaler Einrichtungen.  Die Vertreter der politischen Parteien im Beirat können nicht Mitglieder des Vorstands sein.

§ 7

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von 1/10 der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt.

§ 8

Jede Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

§ 9

Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Sind beide verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 9/10 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich von dem Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn 1/3 der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt.

§ 10

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und von dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.

§ 11

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vereinsvermögen an Amnesty International, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 12

Die vorstehende Satzung wurde am 15. 10. 2003 errichtet und anschließend von den unterzeichnenden Personen unterschrieben.

 

Antrag auf Mitgliedschaft 

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Der Mitgliedsbeitrag beträgt 18 € im Jahr (Mindestbeitrag).

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FORUM EINE WELT e.V. – im Internet:  www.forum1welt.de

c/o Klaus Heller, Auf der Gass 17, 54552 Dreis-Brück, Tel.: 06595-676, Fax: 06595-961158, E-Mail: klaus.heller.dreisr@t-online.de